Abfindungsrechner (Fünftelregelung)

Fünftelregelung § 34 EStGErsparnis sichtbarSV-frei erklärt

Abfindungen sind steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei – und die Fünftelregelung mildert die Progression. Der Rechner zeigt, was von Ihrer Abfindung nach Steuern übrig bleibt.

Abfindungs-Steuer berechnen Formular AB-01
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Steuer mit Fünftelregelung
Steuer ohne Fünftelregelung
Ersparnis durch Fünftelregelung
Netto-Abfindung

Richtwerte auf Basis des ESt-Tarifs, ohne Soli/Kirchensteuer. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an – Sie erhalten die Entlastung über die Steuererklärung. zvE ≈ Jahresbrutto minus ca. 20–25 %.

So funktioniert die Fünftelregelung

Eine Abfindung ist eine „außerordentliche Einkunft“ (§ 34 EStG): Sie fließt geballt in einem Jahr zu und würde ohne Sonderregel die Progression voll treffen. Die Fünftelregelung rechnet deshalb so, als käme die Abfindung auf fünf Jahre verteilt: Steuer auf zvE + 1/5 der Abfindung, davon die Steuer aufs zvE abgezogen, Ergebnis mal 5. Je größer der Sprung zwischen normalem Einkommen und Abfindung, desto größer die Ersparnis – bei ohnehin hohem Einkommen im Spitzensteuersatz verpufft der Effekt dagegen.

Zwei praktisch wichtige Punkte: Erstens ist die Abfindung sozialversicherungsfrei – es gehen also keine KV-/RV-Beiträge ab. Zweitens wird die Regelung seit 2025 nicht mehr vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt: Zunächst wird normal versteuert, die Entlastung kommt mit dem Steuerbescheid. Gestaltungstipp mit großem Hebel: Wird die Abfindung in ein Jahr mit wenig anderem Einkommen verschoben (z. B. Auszahlung im Januar nach dem Ausscheiden), sinkt die Steuer oft drastisch – hier lohnt steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Ist eine Abfindung sozialversicherungsfrei?
Ja, auf echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an – nur Einkommensteuer (freiwillig gesetzlich Versicherte können Ausnahmen bei der KV haben).
Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?
Ja, das Finanzamt prüft sie im Rahmen der Veranlagung von Amts wegen (Günstigerprüfung) – seit 2025 aber nicht mehr im Lohnsteuerabzug. Eine Steuererklärung für das Abfindungsjahr ist daher praktisch Pflicht.
Kann ich die Steuer auf die Abfindung senken?
Die stärksten Hebel: Auszahlung in ein einkommensarmes Jahr verschieben, im Abfindungsjahr Vorsorgeaufwendungen bündeln (z. B. Einzahlung in die Rürup-Rente) oder Teile in eine betriebliche Altersversorgung wandeln. Bei größeren Summen lohnt professionelle Beratung fast immer.

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