Einkommensteuerrechner

Grund- & SplittingtarifGrenzsteuersatzMit Soli-Prüfung

Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) ein – der Rechner zeigt die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG sowie Ihren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Einkommensteuer berechnen Formular ESt-01
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Durchschnittssteuersatz
Grenzsteuersatz
Steuer gesamt / Jahr

Tarif-Richtwerte (Grundfreibetrag 12.096 €); Soli vereinfacht ab der Freigrenze ohne Milderungszone, ohne Kirchensteuer. Das zvE ist Ihr Einkommen nach allen Abzügen – nicht das Bruttogehalt.

Durchschnitts- vs. Grenzsteuersatz – der wichtigste Unterschied

Deutschland hat einen progressiven Tarif: Nicht Ihr ganzes Einkommen wird mit einem Satz besteuert, sondern jede zusätzliche Einkommens-„Scheibe“ höher als die vorige. Der Durchschnittssteuersatz sagt, wie viel Prozent Ihres gesamten zvE ans Finanzamt gehen; der Grenzsteuersatz sagt, was vom nächsten verdienten Euro wegginge – entscheidend für die Frage „Lohnt sich die Gehaltserhöhung/der Nebenjob?“.

Eckwerte des Tarifs: Bis zum Grundfreibetrag (12.096 €) fällt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz von 14 % progressiv an, erreicht bei rund 68.500 € die 42 % („Spitzensteuersatz“) und ab ca. 278.000 € die 45 % („Reichensteuer“). Ein verbreiteter Irrtum: Wer in die 42-%-Zone rutscht, zahlt nicht plötzlich 42 % auf alles – nur auf den Teil oberhalb der Schwelle. Der Splittingtarif für Ehepaare berechnet die Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen und verdoppelt sie – je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil.

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Bei Arbeitnehmern liegt das zvE typischerweise deutlich unter dem Jahresbrutto – als grober Anhalt: Brutto minus 20 bis 25 %.
Ab wann zahlt man den Spitzensteuersatz?
Der Grenzsteuersatz von 42 % greift ab einem zvE von rund 68.500 € (Einzelveranlagung) – und zwar nur für den Teil darüber. Der Durchschnittssteuersatz liegt an dieser Schwelle erst bei etwa 27 %.
Wann fällt Solidaritätszuschlag an?
Erst wenn die Einkommensteuer die Freigrenze (rund 19.950 € Einzel- / 39.900 € Zusammenveranlagung) übersteigt – das betrifft nur noch hohe Einkommen. Direkt oberhalb gilt eine Milderungszone, die dieser Rechner vereinfacht weglässt.

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