Arbeitslosengeld-Rechner (ALG 1)

60 / 67 % vom NettoMit Bezugsdauer-TabelleRichtwert-Berechnung

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % (mit Kind 67 %) eines pauschaliert berechneten Nettoentgelts. Dieser Rechner schätzt Ihren monatlichen Anspruch aus dem bisherigen Bruttogehalt.

ALG 1 schätzen Formular ALG-01
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Bemessungsentgelt (gedeckelt)
Pauschaliertes Netto (ca.)
Leistungssatz
ALG 1 / Monat (ca.)

Vereinfachte Schätzung: SV-Pauschale 20 % und Lohnsteuer-Richtwert nach Steuerklasse; die Agentur für Arbeit rechnet mit amtlichen Programmwerten. Verbindlich ist allein deren Bescheid.

So wird das ALG 1 berechnet

Grundlage ist das Bemessungsentgelt: das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Davon zieht die Agentur pauschal ab: 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und Soli. Vom so ermittelten „Leistungsentgelt“ gibt es 60 %, mit Kind (Kindermerkmal auf der Steuerkarte) 67 %.

Bezugsdauer nach Alter und Vorversicherung

Versicherungspflichtige MonateAlterAnspruch
12unter 506 Monate
24unter 5012 Monate
30 / 36ab 50 / ab 5515 / 18 Monate
48ab 5824 Monate

Strategisch relevant: Die Steuerklasse zum Jahresbeginn des Anspruchs bestimmt den Abzug – ein rechtzeitiger Wechsel (z. B. zu Klasse 3 beim absehbar arbeitslosen Partner) erhöht das ALG spürbar. Und: Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Vertragsende arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?
Je nach Vorversicherungszeit und Alter 6 bis 24 Monate: Wer in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate eingezahlt hat und unter 50 ist, erhält 12 Monate; ab 58 Jahren sind mit 48 Beitragsmonaten bis zu 24 Monate möglich.
Zählt Weihnachtsgeld bei der Berechnung mit?
Ja – einmalige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen ins Bemessungsentgelt der letzten 12 Monate ein und erhöhen das ALG entsprechend.
Darf ich neben ALG 1 etwas dazuverdienen?
Ja, unter 15 Wochenstunden. Vom Nebenverdienst bleiben 165 € monatlich anrechnungsfrei; alles darüber wird vom ALG abgezogen.

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