Urlaubsanspruchsrechner

Teilzeit-UmrechnungUnterjähriger Ein-/AustrittNach BUrlG

Wer in Teilzeit arbeitet oder mitten im Jahr anfängt bzw. kündigt, hat anteiligen Urlaubsanspruch. Der Rechner ermittelt Ihre Tage nach den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes.

Urlaubsanspruch berechnen Formular URL-01
Tage
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Teilzeit-Umrechnung
Volle Beschäftigungsmonate
Gesetzliches Minimum (anteilig)
Ihr Urlaubsanspruch

Rundung nach § 5 Abs. 2 BUrlG: Bruchteile ab 0,5 werden auf volle Tage aufgerundet. Nach erfüllter 6-monatiger Wartezeit kann bei Austritt in der 2. Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zustehen – Details regelt oft der Arbeitsvertrag.

Die zwei Rechenschritte: Teilzeit & Zwölftelung

Teilzeit wird über die Arbeitstage pro Woche umgerechnet, nicht über die Stunden: Urlaubstage × eigene Wochentage ÷ 5 (bei betrieblicher 5-Tage-Woche). Wer an 3 Tagen arbeitet, braucht für eine freie Woche schließlich auch nur 3 Urlaubstage – die freie Zeit bleibt also gleich. Bei 30 Vertragstagen sind das 18 Tage.

Bei unterjährigem Ein- oder Austritt gilt die Zwölftelung: pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG), Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet. Wichtige Ausnahme: Ist die 6-monatige Wartezeit erfüllt und Sie scheiden in der zweiten Jahreshälfte aus, steht Ihnen gesetzlich der volle Jahresurlaub zu – viele Arbeitsverträge begrenzen das für den übergesetzlichen Teil allerdings wirksam auf die Zwölftelung („pro-rata-Klausel“). Das gesetzliche Minimum von 20 Tagen (5-Tage-Woche) darf dabei nie unterschritten werden.

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich mindestens zu?
24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei 5 Tagen pro Woche, 16 bei 4 Tagen usw. Vertraglich vereinbarte 28–30 Tage liegen darüber und sind freiwillige Zusatzleistung.
Verfällt mein Resturlaub beim Jobwechsel?
Nicht genommener Urlaub muss beim Ausscheiden ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung). Alternativ nehmen Sie ihn vor dem Austritt – der neue Arbeitgeber muss bereits gewährten Urlaub des alten Jahres nicht erneut geben (Urlaubsbescheinigung!).
Zählt der Monat, in dem ich am 15. anfange?
Nein – die Zwölftelung zählt nur volle Beschäftigungsmonate. Wer am 15. März startet, sammelt ab April; je nach Vertrag zählt ein „voller Monat“ ab dem Eintrittstag bis zum entsprechenden Vortag des Folgemonats.

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