Urlaubsanspruchsrechner
Wer in Teilzeit arbeitet oder mitten im Jahr anfängt bzw. kündigt, hat anteiligen Urlaubsanspruch. Der Rechner ermittelt Ihre Tage nach den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Rundung nach § 5 Abs. 2 BUrlG: Bruchteile ab 0,5 werden auf volle Tage aufgerundet. Nach erfüllter 6-monatiger Wartezeit kann bei Austritt in der 2. Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zustehen – Details regelt oft der Arbeitsvertrag.
Die zwei Rechenschritte: Teilzeit & Zwölftelung
Teilzeit wird über die Arbeitstage pro Woche umgerechnet, nicht über die Stunden: Urlaubstage × eigene Wochentage ÷ 5 (bei betrieblicher 5-Tage-Woche). Wer an 3 Tagen arbeitet, braucht für eine freie Woche schließlich auch nur 3 Urlaubstage – die freie Zeit bleibt also gleich. Bei 30 Vertragstagen sind das 18 Tage.
Bei unterjährigem Ein- oder Austritt gilt die Zwölftelung: pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG), Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet. Wichtige Ausnahme: Ist die 6-monatige Wartezeit erfüllt und Sie scheiden in der zweiten Jahreshälfte aus, steht Ihnen gesetzlich der volle Jahresurlaub zu – viele Arbeitsverträge begrenzen das für den übergesetzlichen Teil allerdings wirksam auf die Zwölftelung („pro-rata-Klausel“). Das gesetzliche Minimum von 20 Tagen (5-Tage-Woche) darf dabei nie unterschritten werden.