Firmenwagen-Rechner (1-%-Regelung)
Privat genutzte Firmenwagen werden pauschal versteuert: 1 % des Listenpreises plus 0,03 % je Arbeitsweg-Kilometer – E-Autos deutlich günstiger. Der Rechner zeigt den geldwerten Vorteil und was er Sie netto kostet.
Ergebnis Ihrer Berechnung
*Hybrid-Begünstigung nur bei Erfüllung der gesetzl. Reichweiten-/CO₂-Kriterien. Die BLP-Grenze für 0,25 % wurde mehrfach angehoben (zuletzt 70.000–100.000 € je nach Anschaffungsjahr) – maßgeblich ist das Lohnbüro. Alternative Fahrtenbuchmethode nicht abgebildet.
Wie die 1-%-Regelung wirklich rechnet
Die Privatnutzung eines Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil, der wie Gehalt versteuert wird. Pauschal setzt sich der Monatsbetrag aus zwei Teilen zusammen: 1 % des Bruttolistenpreises (Neupreis inkl. Sonderausstattung – auch bei Gebrauchtwagen!) für die Privatnutzung plus 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Bei 52.000 € BLP und 18 km sind das 520 € + 281 € = 801 € monatlich, die dem Brutto zugeschlagen und versteuert werden.
Der große Hebel heißt Elektro: Bei reinen E-Autos wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt (0,25 %-Regel, bis zur jeweils gültigen BLP-Grenze), bei förderfähigen Plug-in-Hybriden die Hälfte – der Vorteil aus dem Beispiel schrumpft beim E-Auto auf rund 200 € monatlich. Netto kostet der Vorteil je nach Grenzsteuersatz und Sozialversicherungspflicht etwa die Hälfte des Bruttobetrags. Alternative für Wenig-Privatfahrer: das Fahrtenbuch, das nur die tatsächliche Privatnutzung ansetzt – lohnend bei unter ~20 % Privatanteil, aber dokumentationsintensiv. Und wer an weniger als 15 Tagen im Monat pendelt (Homeoffice!), kann statt der 0,03-%-Pauschale die tagesgenaue 0,002-%-Methode nutzen.