Erbschaftssteuer-Rechner

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Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab: Es bestimmt Freibetrag und Steuerklasse. Dieser Rechner ermittelt beides und die fällige Steuer.

Erbschaftssteuer berechnen Formular ErbSt-01
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Persönlicher Freibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuersatz (Stufe)
Erbschaftssteuer
Netto-Erbe

Stufentarif nach § 19 ErbStG ohne Härteausgleich; Sonderposten wie Versorgungs- und Hausratsfreibeträge oder das steuerfreie Familienheim sind nicht enthalten. Richtwert – im Erbfall Steuerberatung nutzen.

Freibeträge und Steuersätze im Überblick

Das Erbschaftssteuerrecht privilegiert die enge Familie doppelt: über hohe Freibeträge und die günstige Steuerklasse I. Ehepartner erben 500.000 € steuerfrei, Kinder 400.000 € (pro Elternteil!), Enkel 200.000 €. Geschwister und Nichten/Neffen fallen dagegen mit nur 20.000 € Freibetrag in Klasse II, Nichtverwandte in Klasse III.

Steuerpfl. Erwerb bisKl. IKl. IIKl. III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6 Mio. €19 %30 %30 %
über 13 Mio. €23–30 %35–43 %50 %

Wichtige Extras jenseits dieser Grundrechnung: Ehepartner erhalten zusätzlich bis zu 256.000 € Versorgungsfreibetrag, das selbstgenutzte Familienheim kann komplett steuerfrei an Partner oder Kinder gehen (bei 10 Jahren Selbstnutzung), und Hausrat bleibt bis 41.000 € unberücksichtigt. Wer größere Vermögen erwartet, kann Freibeträge zu Lebzeiten alle 10 Jahre per Schenkung neu nutzen – dazu unser Schenkungssteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?
Ehe-/Lebenspartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 € je Elternteil, Enkel: 200.000 €, Eltern: 100.000 €. Geschwister, Nichten/Neffen und Nichtverwandte haben nur 20.000 € – hier wird es schnell teuer.
Muss ich das geerbte Elternhaus versteuern?
Das selbstgenutzte Familienheim bleibt für Ehepartner und Kinder steuerfrei, wenn der Erbe unverzüglich einzieht und 10 Jahre wohnen bleibt (bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche begünstigt). Sonst zählt der Verkehrswert ganz normal zum steuerpflichtigen Erwerb.
Wann muss das Erbe dem Finanzamt gemeldet werden?
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall formlos beim zuständigen Finanzamt – auch wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt. Banken und Notare melden ohnehin; ob eine Steuererklärung nötig ist, fordert das Amt dann an.

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