Kündigungsfristen-Rechner

§ 622 BGBKonkretes EnddatumAN- & AG-Kündigung

Wer kündigt wann mit welcher Frist? Dieser Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB und – wichtiger – das konkrete Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet.

Kündigungsfrist berechnen Formular KF-01
Jahre
Stand · Januar 2026

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Arbeitsverhältnis endet am

Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen (Vertrag prüfen!); in der Probezeit gelten 2 Wochen taggenau. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung, nicht das Briefdatum.

Die Fristen des § 622 BGB

Für Arbeitnehmer ist es einfach: immer 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Monatsende – egal wie lange man beschäftigt war. Für Arbeitgeber wächst die Frist mit der Betriebszugehörigkeit und gilt stets zum Monatsende:

BetriebszugehörigkeitAG-FristBetriebszugehörigkeitAG-Frist
unter 2 Jahre4 Wochenab 10 Jahre4 Monate
ab 2 Jahre1 Monatab 12 Jahre5 Monate
ab 5 Jahre2 Monateab 15 Jahre6 Monate
ab 8 Jahre3 Monateab 20 Jahre7 Monate

Drei Praxis-Punkte entscheiden häufiger als die Tabelle: Erstens zählt der Zugang der Kündigung (Brief im Briefkasten), nicht das Datum darauf. Zweitens gilt in der Probezeit (max. 6 Monate) eine Frist von nur 2 Wochen – taggenau, ohne festen Endtermin. Drittens kann der Arbeitsvertrag längere Fristen vereinbaren; üblich ist die Klausel, dass die verlängerten AG-Fristen auch für den Arbeitnehmer gelten – ohne solche Klausel bleibt es für Sie bei 4 Wochen. Kündigungen brauchen zwingend Schriftform mit Originalunterschrift; E-Mail oder Messenger sind unwirksam.

Häufige Fragen

Gilt die lange Kündigungsfrist auch für mich als Arbeitnehmer?
Nur wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht. Gesetzlich bleiben es für Arbeitnehmer immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – die verlängerten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB binden nur den Arbeitgeber.
Was heißt „zum 15. oder zum Monatsende“ konkret?
Zwischen Zugang der Kündigung und dem Endtermin müssen volle 4 Wochen liegen; das Arbeitsverhältnis endet dann am nächstmöglichen 15. oder Monatsletzten. Geht die Kündigung z. B. am 3. zu, ist Schluss am Monatsende; geht sie am 20. zu, erst am 15. des Folgemonats.
Kann ich früher aus dem Vertrag raus?
Einvernehmlich immer – per Aufhebungsvertrag mit frei vereinbartem Enddatum (Achtung: mögliche ALG-Sperrzeit). Einseitig nur per fristloser Kündigung aus wichtigem Grund, was hohe Hürden hat. Alternativ lassen sich Resturlaub und Überstunden ans Ende legen, um früher freigestellt zu werden.

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