Überstundenrechner
Ob 5 oder 25 Überstunden: Dieser Rechner ermittelt Ihre Überstundenvergütung – wahlweise direkt aus dem Stundenlohn oder automatisch aus Monatsgehalt und Wochenarbeitszeit.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Überstundenvergütung und -zuschläge sind voll steuer- und beitragspflichtig – steuerfrei sind nur Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge in gesetzlichen Grenzen. Ob Überstunden bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, regelt Arbeits-/Tarifvertrag.
Anspruch, Zuschlag, Steuer – die Rechtslage kompakt
Der Stundenlohn hinter Ihren Überstunden ergibt sich aus der Standardformel Monatsgehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden). Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es – anders als oft angenommen – nicht: Zuschläge von typischerweise 25 % (bzw. 50 % ab bestimmten Schwellen oder an Wochenenden) entstehen nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Die Grundvergütung selbst ist dagegen geschuldet, sofern die Überstunden angeordnet oder geduldet waren.
Steuerlich gilt: Überstundenlohn und -zuschläge sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig – steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht- (25–40 %), Sonntags- (50 %) und Feiertagsarbeit (125–150 %) innerhalb der Grenzen des § 3b EStG. Vorsicht bei Pauschalklauseln: „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ ist nur wirksam, wenn der Umfang klar begrenzt ist (z. B. „bis zu 10 Stunden/Monat“); uferlose Klauseln sind unwirksam. Und dokumentieren lohnt sich – seit der Arbeitszeiterfassungs-Rechtsprechung müssen Arbeitgeber Arbeitszeiten systematisch erfassen, was die Durchsetzung von Ansprüchen deutlich erleichtert.