Krankengeld-Rechner

70 % Brutto / 90 % NettoMit SV-AbzügenPro Tag & Monat

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung übernimmt die Krankenkasse: Das Krankengeld beträgt 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Dieser Rechner zeigt, was davon tatsächlich ankommt.

Krankengeld berechnen Formular KG-01
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

70 % vom Brutto (gedeckelt)
90 % vom Netto
Brutto-Krankengeld (der kleinere Wert)
SV-Beiträge (RV, ALV, PV)
Netto-Krankengeld / Monat

Berechnung auf Monatsbasis (30 Tage); Brutto gedeckelt auf die KV-Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €). SV-Abzüge vereinfacht auf voller KG-Basis – die Kasse rechnet kalendertäglich mit amtlichen Werten. Ihr Netto liefert der Brutto-Netto-Rechner.

So berechnet die Kasse Ihr Krankengeld

Krankengeld gibt es ab dem 43. Krankheitstag – vorher zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen Lohnfortzahlung in voller Höhe. Die Kasse zahlt dann 70 % des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettos; bei mittleren und höheren Gehältern greift praktisch immer die 90-%-Netto-Grenze. Zusätzlich ist das Brutto auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt, wodurch das Krankengeld 2026 bei maximal rund 128,63 € pro Kalendertag liegt.

Vom Brutto-Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (zusammen gut 12 %) – krankenversicherungsfrei ist der Bezug dagegen. Unterm Strich landen die meisten bei 75–80 % ihres gewohnten Nettos. Die Bezugsdauer ist begrenzt: wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wovon die sechs Wochen Lohnfortzahlung bereits abgezogen werden (also 72 Wochen Kassenleistung). Wichtig für Familien: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld erhöhen das Bemessungsentgelt – und wer die Lücke zum vollen Netto schließen will, kann sie über eine Krankentagegeld-Versicherung absichern.

Häufige Fragen

Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Ab dem 43. Tag derselben Erkrankung – die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Das Krankengeld muss nicht beantragt werden, die AU-Meldung läuft heute elektronisch an die Kasse.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, inklusive der Lohnfortzahlungszeit. Danach folgt bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit meist die „Aussteuerung“ – der Übergang zu Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderungsrente.
Werden vom Krankengeld Steuern abgezogen?
Nein, Krankengeld ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen im Jahr, weshalb Nachzahlungen möglich sind. Sozialbeiträge zu RV, ALV und PV werden dagegen direkt einbehalten.

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