Kapitalertragsteuer-Rechner

25 % + Soli + KiStSparer-PauschbetragExakte Aufschlüsselung

Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällt Abgeltungsteuer an. Der Rechner schlüsselt Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer exakt auf – inklusive Sparer-Pauschbetrag.

Steuer auf Kapitalerträge Formular KESt-01
Stand · Januar 2026

Ergebnis Ihrer Berechnung

Steuerpflichtig nach Pauschbetrag
Kapitalertragsteuer
Solidaritätszuschlag (5,5 %)
Kirchensteuer
Netto-Ertrag

Mit Kirchensteuer ermäßigt sich die KESt nach § 32d EStG (Formel: Ertrag ÷ (4 + KiSt-Satz)). Bei Fonds gilt ggf. eine Teilfreistellung (Aktienfonds: 30 % steuerfrei) – hier nicht eingerechnet.

26,375 % – und wann es weniger sein kann

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % plus 5,5 % Soli darauf, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer steigt die Gesamtbelastung auf 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %) – wobei die KESt selbst sich dann leicht ermäßigt, was dieser Rechner exakt nach der Formel des § 32d EStG abbildet. Steuerfrei bleiben pro Person 1.000 € Sparer-Pauschbetrag jährlich (2.000 € bei Zusammenveranlagung) – aber nur, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Drei legale Hebel drücken die Last: Erstens die Günstigerprüfung – liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % (Rentner, Geringverdiener, Studierende), holt die Anlage KAP in der Steuererklärung die Differenz zurück. Zweitens die Teilfreistellung bei Fonds: Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge von vornherein steuerfrei, die effektive Belastung sinkt auf rund 18,5 %. Drittens die Verlustverrechnung: Realisierte Verluste mindern steuerpflichtige Gewinne – Aktienverluste allerdings nur gegen Aktiengewinne. Altbestände von vor 2009 bleiben beim Verkauf komplett steuerfrei.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne?
Pauschal 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer plus Soli), mit Kirchensteuer bis 27,99 % – jeweils auf den Gewinn nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags. Bei Aktien-ETFs sinkt die effektive Last durch die 30-%-Teilfreistellung auf etwa 18,5 %.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht – deutsche Banken führen die Steuer automatisch ab (daher „Abgeltung“). Sinnvoll oder nötig ist die Anlage KAP bei ausländischen Depots, zur Günstigerprüfung, für die Verlustverrechnung über Banken hinweg oder bei nicht ausgeschöpftem Pauschbetrag.
Was ist die Günstigerprüfung?
Ein Antrag in der Steuererklärung: Das Finanzamt prüft, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, und besteuert Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren Satz. Es kann dadurch nur billiger werden, nie teurer – für Rentner und Geringverdiener oft bares Geld.

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