Kapitalertragsteuer-Rechner
Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällt Abgeltungsteuer an. Der Rechner schlüsselt Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer exakt auf – inklusive Sparer-Pauschbetrag.
Ergebnis Ihrer Berechnung
Mit Kirchensteuer ermäßigt sich die KESt nach § 32d EStG (Formel: Ertrag ÷ (4 + KiSt-Satz)). Bei Fonds gilt ggf. eine Teilfreistellung (Aktienfonds: 30 % steuerfrei) – hier nicht eingerechnet.
26,375 % – und wann es weniger sein kann
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % plus 5,5 % Soli darauf, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer steigt die Gesamtbelastung auf 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %) – wobei die KESt selbst sich dann leicht ermäßigt, was dieser Rechner exakt nach der Formel des § 32d EStG abbildet. Steuerfrei bleiben pro Person 1.000 € Sparer-Pauschbetrag jährlich (2.000 € bei Zusammenveranlagung) – aber nur, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Drei legale Hebel drücken die Last: Erstens die Günstigerprüfung – liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % (Rentner, Geringverdiener, Studierende), holt die Anlage KAP in der Steuererklärung die Differenz zurück. Zweitens die Teilfreistellung bei Fonds: Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge von vornherein steuerfrei, die effektive Belastung sinkt auf rund 18,5 %. Drittens die Verlustverrechnung: Realisierte Verluste mindern steuerpflichtige Gewinne – Aktienverluste allerdings nur gegen Aktiengewinne. Altbestände von vor 2009 bleiben beim Verkauf komplett steuerfrei.