Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Der ALG-1-Anspruch hängt vor allem an der Anwartschaftszeit: 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten. Der Check prüft alle Voraussetzungen.

Ihr Schnell-Check Frage 1

Kriterien: §§ 137, 142, 147, 159 SGB III / Bundesagentur für Arbeit · Stand: Juli 2026

Unverbindliche Orientierung auf Basis der genannten Quellen – ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und keinen amtlichen Bescheid.

Anwartschaftszeit: die zentrale Hürde

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht nach § 137 SGB III aus drei Bausteinen: Arbeitslosigkeit, persönliche Arbeitslosmeldung und der Anwartschaftszeit – mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der 30-monatigen Rahmenfrist (§ 142 SGB III). Die Monate müssen nicht zusammenhängen, und es zählen mehr Zeiten mit, als viele denken: Krankengeldbezug, Kindererziehung bis zum 3. Geburtstag, Wehrdienst und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.

Die Bezugsdauer wächst mit Versicherungszeit und Alter: von 6 Monaten (12 Beitragsmonate) über 12 Monate (24 Beitragsmonate) bis zu 24 Monaten für über 58-Jährige mit 48 Beitragsmonaten. Die größten vermeidbaren Fehler sind Melde-Versäumnisse: Die verspätete Arbeitsuchendmeldung (Frist: 3 Monate vor Vertragsende) und die eigenmächtige Auflösung des Arbeitsverhältnisses kosten über Sperrzeiten schnell mehrere Tausend Euro.

Häufige Fragen

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich ja, aber meist mit 12 Wochen Sperrzeit, weil Sie an der Beendigung mitgewirkt haben. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung ohnehin gedroht hätte und die Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr liegt – lassen Sie das vor der Unterschrift prüfen.
Zählt Minijob-Zeit für die Anwartschaft?
Nein – Minijobs sind nicht arbeitslosenversicherungspflichtig und bauen keinen ALG-Anspruch auf. Es zählen nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und gleichgestellte Zeiten wie Krankengeldbezug oder Kindererziehung unter 3 Jahren.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld genau?
60 % (mit Kind 67 %) eines pauschalierten Nettoentgelts aus dem Brutto der letzten 12 Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kindermerkmal ab – unser Arbeitslosengeld-Rechner liefert einen realistischen Richtwert.

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