Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Vier Voraussetzungen entscheiden über den Elterngeld-Anspruch (BEEG). Der Check führt Sie durch – inklusive der oft missverstandenen 175.000-€-Grenze.
Kriterien: BEEG / BMFSFJ · Einkommensgrenze 175.000 € zvE für Geburten ab 1.4.2025 · Stand: Juli 2026
Unverbindliche Orientierung auf Basis der genannten Quellen – ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und keinen amtlichen Bescheid.
Die vier Säulen des Elterngeld-Anspruchs
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) knüpft den Anspruch an vier Bedingungen: gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Deutschland, eigene Betreuung und Erziehung, höchstens 32 Wochenstunden Erwerbsarbeit im Bezug – und seit April 2025 die Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Sie gilt für Paare (gemeinsames zvE) und Alleinerziehende in gleicher Höhe.
Die Grenze wird häufig überschätzt: Weil das zvE nach allen Abzügen deutlich unter dem Brutto liegt, entspricht sie bei einem Paar ohne weitere Besonderheiten rund 207.000 € Bruttoeinkommen – betroffen sind nach Schätzungen des Familienministeriums nur wenige Zehntausend Haushalte pro Jahr. Für die große Mehrheit lautet die relevante Frage also nicht „ob“, sondern „wie viel“ – dafür gibt es unseren Elterngeldrechner.