Pflegegrad-Check: Welcher Pflegegrad ist realistisch?

Die offizielle Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit in gewichteten Lebensbereichen (§ 14, 15 SGB XI). Dieses Screening folgt derselben Systematik – als erste Orientierung vor dem Antrag.

⚠ Dieses Screening ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Verbindlich entscheidet allein die Pflegekasse nach MD-Gutachten.
Ihr Schnell-Check Frage 1

Systematik: Begutachtungsinstrument (NBA) nach §§ 14, 15 SGB XI · Punktegrenzen amtlich · Stand: Juli 2026

Unverbindliche Orientierung auf Basis der genannten Quellen – ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und keinen amtlichen Bescheid.

So bewertet der Medizinische Dienst wirklich

Seit 2017 zählt nicht mehr die Pflegezeit in Minuten, sondern die Selbstständigkeit: Das Begutachtungsinstrument (NBA) bewertet sechs Lebensbereiche und gewichtet sie – Selbstversorgung dominiert mit 40 %, gefolgt vom Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %), geistigen/psychischen Beeinträchtigungen und Alltagsgestaltung (je 15 %) sowie Mobilität (10 %). Aus der gewichteten Summe (0–100) ergibt sich der Pflegegrad nach den amtlichen Grenzen des § 15 SGB XI: ab 12,5 Punkten PG 1, ab 27 PG 2, ab 47,5 PG 3, ab 70 PG 4, ab 90 PG 5.

Dieses Screening folgt derselben Logik in vereinfachter Form – es kann die etwa einstündige Begutachtung mit ihren 64 Einzelkriterien naturgemäß nicht ersetzen. Der wichtigste praktische Rat: Antrag früh stellen (Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt) und den Alltag ehrlich schildern – viele Betroffene stellen sich beim Gutachterbesuch unbewusst besser dar, als der Alltag tatsächlich ist. Ein über zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch wirkt dem wirksam entgegen.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Formlos bei der Pflegekasse der Krankenkasse – ein Anruf oder kurzes Schreiben genügt und sichert das Antragsdatum. Danach beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: Medicproof) mit der Begutachtung, meist als Hausbesuch.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – zunächst formlos, die Begründung kann nachgereicht werden. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie es Punkt für Punkt; ein erheblicher Teil der Widersprüche hat Erfolg. Pflegestützpunkte helfen kostenlos.
Bekommt man Leistungen rückwirkend?
Nur bis zum Antragsmonat, nicht davor. Deshalb gilt: lieber früh und formlos beantragen – selbst wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet, zählen die Leistungen ab dem Monat der Antragstellung.

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