Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, hängt von wenigen klaren Kriterien ab (§ 46 EStG). Beantworten Sie die Fragen – am Ende steht Ihre Einordnung samt Fristen.
Kriterien: § 46 Abs. 2 EStG, § 149 AO · Grundfreibetrag 2026: 12.348 € / 24.696 € · Stand: Juli 2026
Unverbindliche Orientierung auf Basis der genannten Quellen – ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und keinen amtlichen Bescheid.
Die Pflicht-Tatbestände des § 46 EStG
Für Arbeitnehmer ist die Steuererklärung die Ausnahme, nicht die Regel – die Lohnsteuer gilt grundsätzlich als abgegolten. Nur wenn das Finanzamt Grund zur Annahme hat, dass zu wenig einbehalten wurde, entsteht die Pflicht: bei Lohnersatzleistungen über 410 € (sie erhöhen über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz), bei ungeregelten Nebeneinkünften über 410 €, bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, bei der Kombination III/V bzw. dem Faktorverfahren und bei eingetragenen Freibeträgen oberhalb der Arbeitslohngrenze.
Wichtig ist die Unterscheidung zur Antragsveranlagung: Wer nicht verpflichtet ist, darf trotzdem abgeben – bis zu vier Jahre rückwirkend und ohne Risiko, denn ein Antrag lässt sich bei drohender Nachzahlung sogar zurücknehmen. Die Abgabefrist der Pflichtveranlagung (31. Juli des Folgejahres) gilt dagegen strikt; Verspätungszuschläge entstehen automatisch.