Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld unterstützt Haushalte mit eigenem, aber knappem Einkommen bei der Miete. Der Check prüft die Ausschlussgründe und Grundvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz.

Ihr Schnell-Check Frage 1

Kriterien: WoGG / Verbraucherzentrale · Vermögensrichtwert 60.000 € + 30.000 € je weitere Person · Stand: Juli 2026 (2026 keine Leistungserhöhung)

Unverbindliche Orientierung auf Basis der genannten Quellen – ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und keinen amtlichen Bescheid.

Wie Wohngeld funktioniert – und warum es keine feste Einkommensgrenze gibt

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) bzw. zu den Kosten selbst genutzten Eigentums (Lastenzuschuss) für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, bei denen die Wohnkosten aber zu schwer wiegen. Die Höhe berechnet sich aus der Formel des § 19 WoGG mit drei Stellgrößen: Zahl der Haushaltsmitglieder, wohngeldrechtliches Gesamteinkommen (mit Freibeträgen u. a. für Erwerbstätige, Alleinerziehende und schwerbehinderte Menschen) und der zuschussfähigen Miete, die je nach Mietstufe der Gemeinde (I bis VII) gedeckelt ist. Dieselbe Miete kann in München also Wohngeld auslösen und in einer günstigen Kleinstadt nicht – eine pauschale Einkommensgrenze wäre irreführend.

Klar geregelt sind dagegen die Ausschlüsse: Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, erhält kein Wohngeld, weil die Unterkunft dort bereits berücksichtigt ist. Und oberhalb der Vermögensrichtwerte (60.000 € plus 30.000 € je weitere Person) wird abgelehnt. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 haben rund doppelt so viele Haushalte Anspruch wie zuvor – viele wissen es nicht. Der Antrag beim Wohnungsamt kostet nichts, wirkt aber nur ab dem Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Wohngeld durchschnittlich?
Nach der Wohngeld-Plus-Reform liegt der durchschnittliche Zuschuss bei rund 300–370 € monatlich – die Spanne ist aber groß und hängt von Einkommen, Miete und Mietstufe ab. Den individuellen Betrag liefert der offizielle Wohngeldrechner des BMWSB.
Können auch Rentner Wohngeld bekommen?
Ja – Rentnerinnen und Rentner sind sogar eine der größten Empfängergruppen. Wer eine kleine Rente hat, aber keine Grundsicherung im Alter bezieht, sollte den Anspruch unbedingt prüfen; auch hier gilt die Vermögensgrenze von rund 60.000 €.
Muss Wohngeld zurückgezahlt oder versteuert werden?
Nein – Wohngeld ist ein steuerfreier Zuschuss, keine Sozialleistung mit Rückzahlungspflicht. Ändern sich aber Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße wesentlich, müssen Sie das der Wohngeldstelle melden, sonst drohen Rückforderungen.

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